Allgemeine Geschäftsbedingungen – BUNNYCOW Festival           Stand 13.03.2024 

Allgemeine Bestimmungen 

Veranstalter

Als Veranstalter des BUNNYCOW FESTIVAL wird im Folgenden die

Sportgemeinschaft Zell/Weipoltshausen/Madenhausen e.V.,

97532 Üchtelhausen, Am Zeller Sportplatz 1,

Vertreten durch die Vorstände Holger Sauer und Sebastian Grabowski,

bezeichnet.

Ausrichtung:

Das Festival findet bei jeder Witterung, größtenteils im Freien statt. Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung im Falle von höherer Gewalt, insbesondere von Unwetter, Pandemien o.Ä. abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen. 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. 

Sicherheit

Den Anweisungen der Sicherheitskräfte, der Festival Mitarbeiter und insbesondere der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. 

Dem Besucher ist bekannt und bewusst, dass die Lärmbelastung auf dem Veranstaltungsgelände über den Grenzwerten der DIN 1595 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er dahingehend auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Gehörschutz ist auf dem Gelände erhältlich.

Im Notfall ist den Anweisungen sämtlicher Helfer und des Sicherheitspersonal (sowohl gewerblich, als auch ehrenamtlich) Folge zu leisten. Die Notausgänge sind nur im Notfall zu benutzen.

Schadensersatz

Jeder Besucher haftet für den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden. 

Jugendschutz

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Diese werden während der Veranstaltung streng umgesetzt.

Eine Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JuschG statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl von Zuschauern nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 I JuschG durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für die aus Missbrauch entstehenden Schäden, gleich welcher Art. 

Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen.

Programm 

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung: Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. 

Erklärungsrecht des Besuchers

Dem Besucher bleibt das Recht vorbehalten, gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu erklären, dass er nicht mit der Aufzeichnung der Foto- Film- und Tonaufnahmen oder der Verbreitung im Live-Stream einverstanden ist. 

Tickets und Einlass

  • Ticketerwerb und Ersatzausschluss

Bei Verlust von Tickets, Pfandmarken oder des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz. 

Bei Erwerb von Festivaltickets über vom Veranstalter beauftragte Anbieter, gelten neben den AGB des Festivalveranstalters ebenfalls die AGB des jeweiligen Ticketanbieters. 

Das neu verabschiedete Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht der per Fernabsatz erstandenen Ware vor. Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a., bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen. Das bedeutet: die Kartenbestellung ist verbindlich! Nach § 312b Absatz 3 Unterabsatz 6 BGB sind Ticketkäufe verpflichtend, ein Widerruf der Bestellung ist nicht möglich. 

Die Leistung wird nach Eingang der Zahlung erbracht. 

Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets 

• A) Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung 

Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden. 

• B) Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung 

Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. 

Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar. 

In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich anfallender Rückabwicklungskosten, berechtigt. 

Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf. 

Weiterverkauf von Eintrittskarten Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zum Zweck des Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch. Verstöße werden in jedem Fall bestraft.

Der Veranstalter informiert über die Homepage www.bunnycow.de, sowie den Social-Media-Kanäle über die Verkaufsstellen der Eintrittskarten.

  • Einlassbestimmungen

Die Besucher sind verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse/am Einlass vorzuzeigen. Diese Regelung gilt sowohl für im Vorverkauf erstandene Karten als auch den Verkauf an der Abendkasse sowie Einlass über die Gästeliste. 

  • Sicherheit / Verbotene Gegenstände

Die Sicherheitskräfte (gewerbliche und ehrenamtliche Ordner) des Bunnycow Festival führen am Eingang und entlang des Festivalareals, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen (auch Leibesvisitationen) durch. 

Mit dem Ticketkauf erklärt sich der Besucher mit diesen Maßnahmen einverstanden. Den Anordnungen der Sicherheitskräfte, der Festivalmitarbeiter und der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. 

Die Security führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. 

Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann einen solchen wichtigen Grund darstellen. Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken und Speisen allgemein, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen, Tieren sowie Waffen ist generell untersagt. 

Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf das Festivalgelände ist verboten. 

Taschen, Beutel und Rucksäcke bis zu einer Größe eines DIN A4 Blatts sind gestattet. Vorgenannte Gegenstände werden beim Einlass generell nach untersagten Gegenständen durchsucht.

Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis des Festivalgeländes. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor. 

Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen die Security gleich welcher Art, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Besucher vom Gelände zu verweisen. 

Der Veranstalter behält sich vor Personen, welche durch das Tragen und Zurschaustellen von typischen Erkennungs- sowie Abgrenzungsmerkmalen der „Rechten Szene“, beispielsweise szenetypischem Merchandise, Tätowierungen oder Gesten, auffallen, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern oder diese des Geländes zu verweisen. 

Sollte ein Festivalbesucher vom Hausrechtsinhaber Hausverbot bekommen, werden vom Betroffenen zum Schutz privater Rechte die Personalien festgestellt und ein Lichtbild angefertigt. Die Daten werden für die Veranstaltungsdauer gespeichert und danach gelöscht. Die Daten stehen nur dem Ordnungspersonal zur Verfügung. Damit wird gewährleistet, dass der Betroffene nicht wieder in das Gelände eindringen kann. Falls der Betroffene mit dieser Maßnahme nicht einverstanden ist, so wird in der Regel die Polizei verständigt, um durch diese die Identität hoheitlich feststellen zu lassen. 

Nach den Umständen des Einzelfalles wird auch eine Anzeigenerstattung wegen Hausfriedensbruch in Erwägung gezogen, sollte sich der Betroffene trotz Hausverbot erneut auf das Gelände begeben oder nach Aufforderung nicht entfernen. 

Der Veranstalter prüft in jedem Falle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Betroffenen. 

  • Zugang für Kinder und Jugendliche von 12 bis 16 Jahren

Kindern und Jugendlichen von 12 bis 16 Jahren ist der Zutritt zum Festivalgelände nur in Begleitung der Eltern gestattet. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht wird für diese Personengruppe nicht akzeptiert. 

In folgenden Bereichen dürfen sich Personen unter 14 Jahren nicht aufhalten: 

• Bar / Cocktailbar 

• Im gedrängten Publikum in vor der Bühne und FOH(Gedränge am Wellenbrecher und Lärm stellen hier ein sehr hohes Risiko dar. 

Als Veranstalter nehmen wir uns das Recht heraus, am Festivalabend den Zugang zu gewissen Bereichen weiter einzuschränken, sofern ein Risiko für das Wohl von Kindern und Jugendlichen besteht. 

 

  • Zugang für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren

Für Jugendliche ist gem. JuSchG der Aufenthalt auf dem Gelände bis 0 Uhr erlaubt. Nach 0 Uhr haben Besucher im vorher genannten Alter das Gelände zu verlassen.

Es besteht die Ausnahme von vorgenannter Regelung durch eine schriftliche Aufsichtsübertragung. Diese erfolgt durch das Einverständnis eines Elternteils. 

Eine Kopie des Ausweises des Elternteils zum Abgleich muss mitgebracht werden. Beide Parteien der Aufsichtsübernahme müssen sich zum Abgleich der Daten ausweisen können. 

Es darf von einer volljährigen Person die Aufsicht für maximal eine minderjährige Person übernommen werden.

Die Aufsicht kann lediglich durch eine volljährige Person übernommen werden, die im Vollbesitz seiner/ihrer geistigen Fähigkeiten ist. Ein starke, erheblich wahrnehmbare, Alkoholisierung ist ein Ausschlusskriterium zur Fähigkeit der Aufsichtsübernahme. 

Sollte ein Grund des Zweifels an der geistigen Zurechnungsfähigkeit der Aufsichtsperson bestehen, werden sowohl Minderjähriger und Aufsichtsperson vom Gelände verwiesen und die Eltern verständigt.

  • Zugang für Menschen mit Behinderung

Wir möchten allen Menschen eine vernünftige Inklusion bieten. Benötigt ein Besucher mit Handicap eine Begleitperson, ist für diese der Eintritt frei.

Bitte informiert uns im Voraus, wenn möglich per E-Mail an info@bunnycow.de, über eine benötigte Unterstützung.

Ein Toilette für Menschen mit Behinderung ist im Sportheim vorhanden. Für einen Zugang braucht nur ein entsprechender Ausweis vorgezeigt werden.

Der Zugang zum Gelände ist grundsätzlich barrierefrei. Um einen gesicherten Raum für Rollstuhlfahrer und andere Einschränkungen zu erhalten, genügt eine Ansprache der Ordner. Diese kümmern sich um die Bedürfnisse bzw. die Platzzuweisung.

 

Benimmregeln

Auf dem Festivalgelände stehen ausreichend Toiletten und Handwaschmöglichkeiten zur Verfügung. „Wildpinkeln“ und jegliches Erleichtern auf dem Festivalgelände ist nicht gestattet und wird mindestens mit sofortigem Platzverweis geahndet.

Wir stehen für ein friedliches, freundliches Miteinander. Werden Besucher wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder Religion diffamiert, behält sich der Veranstalter vor die diffamierenden Gäste des Geländes zu verweisen.

 

Müllbeseitigung

Wir wollen eine saubere Umwelt. Müll muss dementsprechend im bereitgestellten Container entsorgt werden. Wir stellen genügen Müllbehälter bereit. Illegale Müllentsorgung im Wald oder den umliegenden Feldern ist strengstens untersagt. Bei Erkennen werden rechtliche Schritte eingeleitet. 

 

Brandgefahr

Bei hohen Temperaturen und längerer Trockenheit steigt die Brandgefahr sowohl für Wald, als auch für Wiesen. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände untersagt. 

Solltet ihr einen Brand feststellen, wird um unverzügliche Meldung gebeten.

Bitte schnipst keine glimmenden Zigarettenstummel auf den Boden und achtet darauf, dass diese ordentlich erloschen sind. Wir stellen neben den Müllcontainern Aschenbecher bereit. Zudem werden Feuerlöscher an den Ständen bereitgestellt. 

Die Feuerwehr ist, sowohl zur Parkplatzeinweisung, als auch zur Brandbekämpfung in der Nähe.

Parken

Parken Infos zu Anfahrt und Parkmöglichkeiten gibt es unter www.bunnycow.de. 

Um ein Verkehrschaos zu verhindern ist die offizielle Parkfläche des Bunnycow Festival zu verwenden und bei Ankunft und Abfahrt immer der Beschilderung und den Anweisungen der Parkplatzordner zu folgen. 

Da das Parkgelände leicht abschüssig ist, wird empfohlen die Feststellbremse anzuziehen. Parken auf fremden Privatgrundstücken, vor Einfahrten und auf Flächen des Festivalgeländes ist strengstens untersagt. Der Veranstalter stellt ausreichend offizielle Parkflächen zur Verfügung. 

Alle Fahrzeuge müssen spätestens um 12:00 Uhr des Folgetages das Parkplatzgelände verlassen haben. 

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig, sobald der Abschleppwagen bestellt ist. 

Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten. Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Da das Parkgelände leicht abschüssig ist, wird empfohlen die Feststellbremse anzuziehen. 

Professionelle Aufnahmen

Professionelle Audio- und Videogeräte sind nicht gestattet. Professionelle Audio- und Videoaufnahmen sind verboten. Das Mitbringen von analogen und digitalen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven ist untersagt. 

Werbung sowie das Verteilen von Werbemitteln auf dem Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Etwaige Ausnahmen werden vom Veranstalter erteilt. 

Auf dem Festivalgelände (inkl. Parkplatz) werden Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt, vervielfältigt und genutzt (z.B. für aktuelle Berichterstattung bzw. Dokumentationen, die via Print-Medien, DVD, TV und/oder Internet verbreitet werden). 

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen. 

Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Besucher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden. Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen, durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen. 

Ton- und Filmaufnahmen Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen sind, auch für den persönlichen Gebrauch, grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann. Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichung von Aufnahmen der auftretenden Künstler/innen im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab. 

Der Besucher stimmt zu, dass die Veranstaltung durch Foto- Film- und Tonaufnahmen aufgezeichnet oder im Live-Stream verbreitet wird. Der Besucher überträgt dem Veranstalter kostenfrei das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, das Foto- Film- und Tonmaterial in allen erdenklichen Medien und Nutzungsarten, auch für kommerzielle bzw. werbliche Zwecke, zeitlich und räumlich unbegrenzt, sowohl selbst zu verwenden als auch an Dritte weitergeben und veröffentlichen zu dürfen.

 

Schadensersatz 

Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. 

Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug ist ausgeschlossen, im Übrigen auf die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt. Persönliche Angaben Persönliche Angaben in Formularfeldern auf der Webpräsenz des Veranstalters werden von diesem ausschließlich zu internen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Mit der Angabe der persönlichen E-Mail Adresse in Formularfeldern auf der Webpräsenz des Veranstalters, erklärt sich der Nutzer bereit, weitere Informationen bezüglich des BUNNYCOW Festival in elektronischer Form beispielsweise per Newsletter zu erhalten. Der Nutzer kann aus dieser Leistung zu jeder Zeit zurücktreten, durch die Kontaktaufnahme per E-Mail: info@bunnycow.de 

 

Aktualisierungen Anweisungen und Regelungen die der Veranstalter nach der Erstellung dieser AGB auf seiner Webseite oder in sozialen Medien veröffentlicht sind als Teil dieser AGB zu sehen und werden in die nächste Version eingearbeitet.

 

Jeglicher Verkauf von Merchandise Artikeln ist untersagt. 

 

©SG Zell/Weipoltshausen/Madenhausen e.V.. Alle Rechte vorbehalten.

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